Hintergrund zur Ausbildung
Jährliche Unterweisung für Hubarbeitsbühnen – Sicherheit regelmäßig auffrischen
Wer Hubarbeitsbühnen wie Scheren- oder Teleskoparbeitsbühnen im Betrieb einsetzt, trägt eine hohe Verantwortung: Laut DGUV-Vorschriften und Arbeitsschutzgesetz ist eine jährliche Unterweisung Pflicht. Sie dient dazu, das Risikobewusstsein zu schärfen, Fachwissen aufzufrischen und den sicheren Umgang mit Hubarbeitsbühnen dauerhaft zu gewährleisten.
Die Fachakademie Arbeitsschutz in Braunschweig bietet Ihnen eine praxisnahe und kompakte Auffrischungsschulung für Ihre Mitarbeitenden – unabhängig davon, ob sie Scherenbühnen, Gelenk-Teleskopbühnen oder andere Arbeitsbühnen bedienen. In der Unterweisung gehen wir auf rechtliche Neuerungen, Unfallverhütung, sicherheitsrelevante Verhaltensweisen sowie aktuelle betriebliche Besonderheiten ein.
Typische Fragen aus dem Arbeitsalltag werden besprochen und anhand von Fallbeispielen erklärt. Auf Wunsch können auch praktische Einheiten mit eingebunden werden.
Sorgen Sie als Arbeitgeber dafür, dass Ihre Beschäftigten jederzeit sicher und regelkonform mit Hubarbeitsbühnen arbeiten – und erfüllen Sie gleichzeitig Ihre gesetzliche Verpflichtung zur jährlichen Unterweisung.
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Zielgruppe
Alle Mitarbeitenden, die mit Hubarbeitsbühnen arbeiten bzw. eine entsprechende Ausbildung zum Führen von Hubarbeitsbühnen absolviert haben.
Inhalte der Ausbildung
- Rechtliche Grundlagen
- Unfälle mit Hubarbeitsbühnen
- Betriebsanweisung für Hubarbeitsbühnen
- Musterbetriebsanweisung
- Sicherheitszeichen
- Aufstellen und Absichern der Arbeitsstellen im öffentlichen Verkehrsbereich
- Haftung des Hubarbeitsbühnenbedieners
- Aktuelle Themen aus dem Unternehmen
- Bedienprobe
Abschluss
Teilnehmerzertifikat der Fachakademie
Voraussetzung
- Aktueller Bedienerausweis für Hubarbeitsbühnen
- Mindestalter 18 Jahre
- Gesundheitliche Eignung für das Führen von Hubarbeitsbühnen
Gültigkeit
Die Unterweisung muss einmal jährlich erfolgen und dokumentiert werden.
Rechtliche / normative Grundlagen
- DGUV Grundsatz 308-008, Vorschrift 1, Grundsatz 309-003, Regel 100-500
- BetrSichV.
- Arbeitsschutzgesetz
Hinweise
Das Seminar kann auch als Inhouseseminar im Rahmen einer Gruppenschulung durchgeführt werden. Es ist möglich, individuell auf die Belange der Unternehmen einzugehen.
Teilnehmerzahl
Maximal 15 Personen
Seminartermine
Seminardauer: ½ Tag 4 UE a 45 min
Termine
Termine in Planung
Seminarpreis
Der Seminarpreis von 95,00 € netto beinhaltet Theorie- und Praxisanteile sowie das offizielle Teilnehmerzertifikat.
Das Schulungsmaterial sowie auch ein Catering, kalte und warme Getränke sind ebenfalls inbegriffen.
Ihre Inhouseschulung
Ein Inhouse Training ist eine besonders ökonomische Form, Mitarbeiter weiterzubilden, denn damit sparen Sie Reisekosten, Reisezeit, Unterbringung und Spesen.
Für eine unverbindliche Fachberatung sind wir gerne für Sie da.