Beteiligte Personen gemäß 1.3 ADR – Unterweisung

Gefahrgut adr 1 3 Schulung Seminar

1.3 ADR Schulung
Hintergrund zur Ausbildung

Unternehmen, die mit gefährlichen Gütern arbeiten, tragen eine hohe Verantwortung. Jede Person, die an der Vorbereitung oder Durchführung einer Gefahrgutbeförderung beteiligt ist, muss die Vorgaben des ADR sicher anwenden können. Genau hier setzt unsere Unterweisung „Beteiligte Personen gemäß 1.3 ADR“ in Braunschweig an. Sie vermittelt praxisnah, welche Pflichten in Ihrem Arbeitsbereich gelten und wie Sie Risiken zuverlässig vermeiden.

Die Schulung richtet sich an Mitarbeitende, die Gefahrgut versenden, verpacken, verladen, befüllen, transportieren oder annehmen. Dazu gehören Absender, Verpacker, Verlader, Befüller, Beförderer, Fahrer, Entlader und alle Beschäftigten, die im betrieblichen Alltag mit Gefahrgutvorschriften in Kontakt kommen. Viele Unternehmen suchen gezielt nach einer kompakten ADR-Unterweisung in Braunschweig, weil die Schulung gesetzlich vorgeschrieben ist und im Ernstfall Haftungsrisiken reduziert.

Wir zeigen, welche Vorschriften aus Kapitel 1.3 ADR in der Praxis zählen, wie die Dokumentation funktioniert, welche Pflichten jede Rolle hat und wie Sie Unfälle und Sanktionen vermeiden. Die Inhalte orientieren sich an realen betrieblichen Abläufen, wie sie in Logistik, Produktion, Entsorgung oder Baugewerbe vorkommen. Damit eignet sich das Seminar auch für Firmen, die regelmäßig nach „ADR Unterweisung für Verlader“, „Gefahrgut Schulung vor Ort“ oder „ADR Schulung Braunschweig“ suchen.

Als regionaler Seminaranbieter unterstützen wir Betriebe in Braunschweig dabei, ihre Mitarbeitenden rechtssicher zu qualifizieren und interne Prozesse zu entlasten. Unternehmen, die mehrere Unterweisungen kombinieren möchten, können das Seminar problemlos mit weiteren Pflichtschulungen verbinden, zum Beispiel im Bereich Maschinen- und Gerätesicherheit.

Werner Grandt Ansprechpartner
Ansprechpartner / Geschäftsstellenleiter
Werner Grandt

Personen, die an der Beförderung von Gefahrgut im Straßenverkehr beteiligt oder beauftragt sind und keine ADR-Schulungsbescheinigung nach 8.2.1 ADR besitzen wie z.B.


– Absender
– Verpacker
– Verlader
– Beförderer
– Fahrer
– Entlader

Teilnehmerzertifikat der Fachakademie

Deutsche Sprache in Wort und Schrift
  • 1.3 ADR
  • 8.2.3 ADR
  • GGVSEB §§ 17-29
Unbefristet
Eine Unterweisung sollte in regelmäßigen Abständen erfolgen. Die Unterweisung kann in die jährliche Unterweisung der Mitarbeiter gem. der DGUV Vorschrift 1 eingebunden werden.

Maximal 15 Personen

Seminardauer: 1 Tage

Termine

Termine in Planung

Der Seminarpreis von 250,00 € netto beinhaltet Theorie- und Praxisanteile sowie das offizielle Teilnehmerzertifikat.

Das Schulungsmaterial sowie auch ein Catering, kalte und warme Getränke sind ebenfalls inbegriffen.

Ein Inhouse Training ist eine besonders ökonomische Form, Mitarbeiter weiterzubilden, denn damit sparen Sie Reisekosten, Reisezeit, Unterbringung und Spesen.

Für eine unverbindliche Fachberatung sind wir gerne für Sie da.

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